Veröffentlichung des Urteils
IM NAMEN DER REPUBLIK
43 Cg 135/24t
Das Landesgericht Wels erkennt durch die Richterin Mag. Anja Rabeder in der Rechtssache der klagenden Partei Bundesarbeitskammer, Prinz-Eugen-Straße 20- 22, 1040 Wien, vertreten durch Dr. Sebastian Schumacher, Rechtsanwalt in 1030 Wien, gegen die beklagte Partei WNK Bodyfit GmbH, FN 430435v, Kärntner Straße 532/1.0G, 8051 Seiersberg-Pirka, die unter der Marke Fitnesshouse auftritt und ein Fitnessstudio an der Adresse 4600 Wels, Herrengasse 2 (Traunpark) betreibt, vertreten durch die Kapp & Partner Rechtsanwälte GmbH in 8054 Graz-Selersberg, wegen Unterlassung (EUR 30.500,00) und Urteilsveröffentlichung (EUR 4.400,00) nach öffentlicher mündlicherVerhandlung zu Recht:
1. Die beklagte Partei ist schuldig, die Verwendung der nachstehend genannten Klauseln oder sinngleicher Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern binnen eines Monats zu unterlassen und es weiters ab sofort zu unterlassen, sich auf diese oder sinngleiche Klauseln zu berufen:
Klausel 1 (AGB 12 Monatsbindung, Pkt 5.1.)
„Innerhalb dieser Laufzeit ist der Vertrag unkündbar. Sobald der Vertrag eine Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten erreicht hat, wird dieser automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert. Ab diesem Zeitpunkt steht beiden Vertragsparteien ein monatliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Mоnat zum Monatsende zu.“
Klausel 2 (AGB 12 Monatsbindung, Pkt 5.2.)
„Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass er durch fristgerechte Kündigung die automatische Verlängerung des Vertrages gem. 5.1. verhindern kann. Eine Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der jeweiligen Vertragsperlode erfolgen. Der Unternehmer verpflichtet sich, das Mitglied rechtzeitig zu Beginn der Kündigungsfrist schriftlich (Brief, E-Mall oderSMS) ouf die Möglichkeit der Kündigung hinzuweisen. Diese Information wird so erfolgen, dass das Mitglied seine Kündigung innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfrist fristgerecht einreichen kann.“
Klausel 3А
„Mitgliedsbeitrag Ultra All In 12 Monate 50,94 € inkl. MwSt./monatlich
Der Vertrag wird fur die Dauer von 12 Monaten geschlossen (unkündbare Vertragslaufzeit). Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertragsbeginn wird auf den ersten des Folgemonats vereinbart. Der laufende Monat wird aliquot verrechnet (Vorabnutzung). Die vereinbarte Mindestvertrags- laufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von derVorabnutzung unberührt.“
Klausel 38
Mitgliedsbeitrag Basic 12 Monate 44,94 € inkl.
MwSt./monatlich
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen (unkündbare Vertragslaufzeit). Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertragsbeginn wird auf den ersten des Folgemonats vereinbart. Der laufende Monat wird aliquot verrechnet (Vorabnutzung). Die vereinbarte Mindestvertragslaufzelt und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.“
Klausel 3С
Mitgliedsbeitrag Ultra All In Schüler Studenten Auszubildende 12 Monate 38,94 € inkl. MwSt./ monatlich
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen (unkündbare Vertragslaufzeit). Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertragsbeginn wird auf den ersten des Folgemonats vereinbart. Der laufende Monat wird aliquot verrechnet (Vorabnutzung). Die vereinbarte Mindestvertrags laufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.“
Klausel 3D
Mitgliedsbeitrag Basic Schüler Studenten Auszubildende 12 Monate 32,94 € inkl. MwSt./monatlich
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen (unkündbare Vertragslaufzeit). Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Der Vertragsbeginn wird auf den ersten des Folgemonats vereinbart. Der laufende Monat wird aliquot verrechnet (Vorabnutzung). Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.“
Klausel 4 (AGB 6 Monatsbindung Pkt. 5.1.)
„Innerhalb dieser Loufzeit ist der Vertrag unkündbar.
Erfolgt keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien, verlängert sich der Vertrag automatisch um jewells weitere sechs Monate. Diese automatische Verlängerung tritt jeweils mit Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Kraft undkann bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten sohin einmal wiederholt werden. Sobald der Vertrag eine Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten erreicht hat, wird dieser automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert. Ab diesem
Zeitpunkt steht beiden Vertragsparteien ein monatliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von
einem Monat zum Monatsende zu.“
Klausel 5A
Mitgliedsbeitrag Ultra All In 6 Monate 67,92 € inkl. MwSt./monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Nach Erreichen der maximalen Bindung kann der Vertrag jeweils mit gleicher Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Danach gilt die glelche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 5B
Mitgliedsbeitrag Basic 6 Monate 59,92 € inkl. MwSt./monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Nach Erreichen der maximalen Bindung kann der Vertrag jeweils mit gleicher Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 5C
Mitgliedsbeitrag Ultra All In Schüler Studenten Auszubildende 6 Monate 51,92 € inkl.MwSt./monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Nach Erreichen der maximalen Bindung kann der Vertrag jeweils mit gleicher Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trai- ningsperiode gekündigt werden. Danach gift die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 5D
Mitgliedsbeitrag Basic Schüler Studenten Auszubildende 6 Monate 43,92 € inkl. MwSt./monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Nach Erreichen der maximalen Bindung kann der Vertrag jeweils mit gleicher
Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Danach gilt die gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode. „
Klausel 6 (AGB 3 Monatsbindung Pkt. 5.1.)
„Innerhalb dieser Laufzeit ist der Vertrag unkündbar. Erfolgt keine Kündigung durch eine der Vertragspartelen, verlängert sich der Vertrag automatisch um jewells weitere drei Monate. Diese gutomatische Verlöngerung tritt jeweils mit Ablauf der laufenden Vertrags- periode in Kraft und kann bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten sohin dreimal wiederholt werden. Sobald der Vertrag eine Gesamtlaufzeit von zwölf Monaten erreicht hat, wird dieser automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert. Ab diesem Zeitpunkt steht beiden Vertragsparteien ein monatliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu.“
Klausel 7A
Mitgliedsbeitrag Ultra All In 3 Monate 76,41 € inkl. MwSt./monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Danach gilt gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 7B
Mitgliedsbeitrag Basic 3 Monate 67,41 € inkl. MwSt./monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der Vertrag um seine Ver- tragslaufzeit verlängert. Danach gilt gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 7C
Mitgliedsbeitrag Ultra All In Schüler Studenten Auszubildende 3 Monate 58,41 € inkl.MwSt./monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Danach gilt gleiche Fristzum Ende einer Vertragsperiode.“
Klausel 7D
Mitgliedsbeltrag Basic Schüler Studenten Auszubildende 3 Monate 49,41 € inkl. MwSt./monatlich
„Bei Nichtkündigung wird der Vertrag um seine Vertragslaufzeit verlängert. Danach gilt gleiche Frist zum Ende einer Vertragsperiode.“
2. Der klagenden Partei wird die Ermächtigung erteilt, den klagsstattgebenden Teil des Urteilsspruches mit Ausnahme der Kostenentscheidung binnen sechs Monaten einmal im redaktionellen Teil der Samstagsausgabe der Oberösterreichischen Nachrichten auf Kosten der beklagten Partei mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien, sowie den fettgedruckten Zusätzen, dass die beklagte Partei unter der Marke Fitnesshouse auftritt und ein Fitnessstudio an der Adresse 4600 Wels, Herrengasse 2 (Traunpark) betreibt,und in Fettdruckumrandung in Normallettern zu veriffentlichen.
LandesgerichtWels, Abteilung 34
Wels, 14. April 2025
Mag. Anja Rabeder, Richterin
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